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Rettet die Livemusik! Max Liebermann-Zitat
Rettet die Livemusik! Max Liebermann-Zitat

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
Bei der geplanten Änderung des Jahressteuergesetzes 2013, Artikel 9, Änderung des Umsatzsteuergesetzes, Ziffer 2. § 4 Buchstabe b) die Nr. 21 und 22 so zu verabschieden, die der aktuellen Rechtslage entsprechend, die Steuerfreiheit der privaten Ballett- oder Tanz- oder Musikschulen ohne Einschränken gewährleistet, was durch Streichung des Satz 4 erreicht wird. (Auszug aus dem Petitionstext, Link unten)

Dass dieser Staat eine Krake ist, die sich immer weitere Aufgaben sucht, ist kein Geheimnis. Und so rasselt das Schuldenbarometer seinem Overkill entgegen. Neue Aufgaben, Aufgabenbegrenzung und am Ende immer neue Ausgaben. Ergo braucht Vater Staat neue Einnahmen. Das Jahressteuergesetz 2013 will nun Bildungsleistungen besteuern. Hiergegen wenden sich die Mitunterzeichner einer ePetition, die wir selbst auch heute mitgezeichnet haben. Alle erforderlichen Informationen sind verlinkt. Weg mag, kann dort mitunterschreiben.  Wir halten das für eine „erste Musikerpflicht“, schon aus Solidarität mit den unterrichtenden Kollegen und den Schülern der Musikschulen. Frechheit, diese Art von „ungesundem crowdfunding“. Kultur und Bildung als staatliches Rückzugsgebiet, doch leider nur inhaltlich. Fiskalpolitisch ein Ort neuer Begehrlichkeiten, um neue Einnahmequellen zu erschließen und den Menschen den Zugang zu erschweren. Fiskalpolitisch werfen mit dieser Idee die Politikerzwerge erneut lange Schatten.

Danke für den Hinweis, Uwe Hassbecker

 

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