Do. Mrz 28th, 2024

Audiotipp

Eda "Jazzy" Klingelton, der Europäische Gerichtstroll
Eda „Jazzy“ Klingelton, der Europäische Gerichtstroll

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Audioplayer „Klingeltöne“ – Bitte anklicken!

Das Einbetten auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglicher geschützter Inhalte in die eigene Website mittels des sogenannten Framing stellt keinen Urheberrechtsverstoß dar (Az. C-348/13). Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil vom 21. Oktober entschieden. Der Bundesgerichtshof hatte die Frage dem EuGH in Luxemburg im Mai 2013 zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. I ZR 46/12). (Quelle: verlinkt, unten)

Während der Probe ausprobiert: Kann man mit Klingeltönen vom Handy komponieren?

Das Experiment ist nicht geglückt, aber das Schnitzel blieb übrig davon. Bisschen Hall drauf.

Und einen neuen Audioplayer eingebunden in diese Website, um nicht immer nur externen Content zu hosten, z.B. von Soundcloud-Accounts. Um bei Bedarf auch mal eigenen Content zu publizieren. Funktioniert schon einigermaßen, wie sich anhören lässt. Bitte nicht als Musikstück ernstnehmen.

Der Europäische Gerichtshof hat was ganz Wichtiges entschieden und sinngemäß erlaubt, fremden Content anderswo einzubinden. Eine sehr wichtige Entscheidung für Musiker, Blogger und all diejenigen Aspiranten, die bis gestern noch unsicher waren, inwieweit -z.B. in Folge der mangelnden Einigung zwischen GEMA und Youtube- das Einbinden von Musikvideos „eines schönen Tages“ aufhören müsste. Nicht wenige Blogger befürchteten gar, dann wochenlang ihre eigenen Artikel, ihre kleinen digitalen Schätzchen, langwierig und mit ganz anderen Techniken überarbeiten zu müssen.

Dem ist der EuGH nun entgegen getreten. Fairnymphdich.

Informationen dazu bitte hier zu erlesen….

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