Do. Apr 18th, 2024
Brief der Woche: Die Hausverwaltung mahnt ab...
Brief der Woche: Die Hausverwaltung mahnt ab…

Wurde hier zu wenig geübt? Die Auflistung macht dies deutlich. Ein Gelegenheitsschlagzeuger. Spielt auch mal Bass. Dieser Brief wurde heute via facebook bekannt und verdient in unserem sauertöpfischen Lebensstil Erwähnung, aber auch Beachtung. Handelt er von „geistiger Umnachtung“? Mitnichten, der Mieter hat Pflichten. Je verdichteter die Ballungsräume, desto geringer persönliche Entfaltungträume….grob gesagt, hat die Stadtentwicklung versagt?

Wenn sich die Hausverwaltung meldet, wie es hier geschieht, ist Vorsicht zu raten. Es gilt das Yin Yang des Bundesgerichtshofs mit widerstreitenden Meinungen zum freien Grundrecht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit. Dazu gehört auch die Musikausübung. Und den berechtigten Beschwerden von Hausbewohnern. Andererseits kann man nämlich zusammenfassen, dass es zwar Schlagzeug zu spielen als Grundrecht auf freie Musikausübung während nicht lärmschutzgeschützter Zeiten gibt. Aber auch die Abgewogenheit mit dem zu schweren, lauten Instrument im Hausgebrauch andererseits. Für alle Schlagzeuger gilt, was ich heute Morgen noch ohne Kenntnis dieses Briefs an die Pinnwand meiner eigenen digitalen Existenz heftete: „Drumming is a most peculiar way of living“.

In der Regel empfiehlt sich der genau gestrickte Kompromiss: Selbst Ringo Starr deckte sein Schlagzeug fast vollständig mit Geschirrhandtüchern ab, als er die Scheibe „Let it Be“ mit den Beatles aufnahm. Allerdings nicht aus Gründen der stringenten Hausordnung im Aufnahmestudio „Abbey Road“. Ringo ging es allein um den Sound: Geschirrhandtücher waren damals „in“.

Ich gebe zu, ist bin selbst so einer. Und es tut mir nicht einmal leid. Gleichwohl kann ich nur dringend empfehlen,
– sich mit der Hausverwaltungsbeschwerde ernstlich auseinanderzusetzen und einen angemessenen Antworttext dorthin zu schreiben, der das Recht auf freie Musikausübung einfordert und gleichermaßen genauere, konkret „vorwerfbare“ Fehlverhalten namhaft macht, denn allein das Auflisten von Musizierstunden sei für sich genommen nicht nichts „Vorwerfbares“ und durch die gängige Rechtsprechung gedeckt,
– andererseits brieflich bereits ein Einsehen anzukündigen und darzulegen, dass nach Kenntnis genauerer Umstände und einer weiteren Antwort insoweit weitere Maßnahmen treffen zu wollen, die berechtigten Beschwerden künftig Einhalt gebiete.

Dieses beides zusammen dürfte sich als zivilrechtlich richtiger Weg darstellen. Habt Ihr auch schon solche Briefe bekommen? Sendet sie uns ruhig ein. Wir setzen uns damit bei Gelegenheit auseinander. Wie kein Fisch namens Wanda.

(Dieser Artikel erscheint auch auf der Website http://xdrum.eu)

(EP)

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