Zu dieser unverhofften Sperrung für 7 Tage kann auch der abgefeimteste Facebook-User nicht viel Vernünftiges beitragen.
Sollte er es aber tun, so bittet man schon mal -wegen Corona- um Verständnis und bedankt sich auch gleich ganz artig dafür, Beschwerden nicht bearbeiten zu können.
Soviel steht fest:
* Es gibt einen weiteren Programmierversuch, um ohne Einsatz von Personal Systemüberschreitungen von Extremisten, Terroristen und dgl. aufzuspüren und diese zu blockieren.
* Hinzu kommt das bereits getestete, aber nicht funktionierende System der Aussperrung für 7 Tage. Dafür gibt es dann ein digitales Führungszeugnis.
* Und ganz egal, ob der beanstandete Inhalt richtig war, also nach demokratischen Maßstäben hätte gepostet werden dürfen, gibt es einen Eintrag ins Klassenbuch.
* Nächstes Mal sind es dann vierzehn Tage. Oder gleich ein ganzer Monat.
Man kann nichts machen.
Oder ein Gericht bemühen.
Das Facebook-Beaufsichtigungssystem für eine umfassende Content-Kontrolle:
Niemand versteht es.
Jahrelang ist es in Ordnung, etwas Belangloses zu posten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht in fünf Jahren zufällig entdeckt wird.
Um umgehend aus dem Verkehr gezogen zu werden.
Das hindert einen daran, noch vernünftig zu denken.
Und gerecht. Also gerecht zu denken.
Aus der Beschwerdeführung meinerseits
Ich kann mich kurzfassen: Facebook setzt einen Algorithmus ein, um „Selektorenbegriffe“ zu filtern und wenn diese zutreffen, wird die Sperrung automatisiert erledigt. Einspruch dagegen funktioniert nicht. Das Problem ist, dass das Selektorensystem nicht intelligent ist. Es ist weder nach deutschem noch nach internationalem Recht verboten, „Deutschland Deutschland über alles“ als Satzphrase zu gebrauchen. Weder im Zusammenhang mit dem gezeigten „Erziehungsbeauftrags- zettel“, noch aus anderen Gründen kann die Formulierung beanstandet werden. Sie ist und bleibt zulässig und ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Soweit Facebook die erste Strophe des Deutschlandlieds sperren will, was man vermuten kann, kann ein zufälliger Textauszug nicht für eine Sperrung für 7 Tage als Begründung herangezogen werden. In Deutschland ist es verboten, die erste Strophe zu singen. Es ist nicht verboten, die erste Strophe komplett zu zitieren, z.B. um zu sagen, diese Strophe solle man in Deutschland nicht singen. Jeder vernünftige Kontext mit Sprache ist immer erlaubt. Facebook muss offenbar noch sehr viel üben, insinuativ komplexe Textfragmente auszudeuten. Hier, in diesem Fall, ist das vollkommen daneben gegangen. Peinlich. Peinlich auch, dass man dagegen nichts unternehmen kann. Geradezu lächerlich ist der Hinweis auf Terrorismus, Diskriminierung und dgl. – Lächerlich ist, etwas seit Juni 2015 unbeanstandet zu lassen, um es im November 2020 plötzlich zu sperren. Schon daran sieht man, dass die Sperrung rein willkürlich erfolgt, weil man jetzt (endlich?) technische Mittel hat, gegen diese kurze Paraphrase vorzugehen.
Warum hast Du diesen Inhalt gepostet? fragt man mich.
Der Zweck des Posts ist unmissverständlich. Gezeigt wird ein so genannter Muttizettel (Erziehungsbeauftragung nach Jugendschutzgesetz, Foto), darüber steht geschrieben: „Deutschland Deutschland über alles!“ Hiermit kommt zum Ausdruck, dass es in Deutschland eine sehr, sehr hohe Regelungsdichte mit Gesetzen und Vorschriften gibt und dass (ich) das beanstandungs- und kritikwürdig finde, es ist eine Entwicklung hin zu einem kleinlichen, bis ins letzte ausformulierten Gerechtigkeitsstaat im Gange, in dem ohne bestimmte Vordrucke und Formulare nichts mehr möglich ist. Dieses drückt der Post für jeden unbefangenen, normal gebildeten Leser aus. Er drückt nichts eins von dem aus, was Facebook programmiert hat als „digitalen Anfangsverdacht“. Ich bin insgesamt dessen komplett unverdächtig. Ich bin im Gegenteil besonders sensibel, was bspw. die Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland betrifft und gelte überall als besonders geschichtsdetailkundig, diese Zeit betreffend.
Geht es dabei um wichtige gesellschaftlich relevante Themen, werde ich gefragt.
Das ist Ansichtssache. Ich bin grundsätzlich nicht auf Facebook, um andere Menschen zu agitieren. Der gepostete Inhalt verstößt weder gegen deutsches, noch internationales Recht und ist von der Meinungsfreiheit abgedeckt. Etwas anderes zu sagen ist grundlegend falsch. Dieses wäre auch vor deutschen Gerichten ohne jeden Zweifel durchsetzbar.
Neueste Erfahrungen mit Sperrungen
Im Facebook-System sind Neuerungen zu bemerken.
Das System einer Beanstandung von Sperrungen hat noch nie gut funktioniert. So auch im heutigen Fall einer nicht vorhersehbaren Sperrung. Update: 21:30 Uhr: Facebook hat offenbar wieder einen Schalter umgelegt und die Sperrung beseitigt. Benachrichtigt wurde ich darüber nicht. Im Gegenteil.
Nach der ersten Beschwerde wurde mir mitgeteilt, der Post verstoße gegen Gemeinschaftsstandards und man bleibe bei dieser Ansicht (siehe oben).
Neu ist eine Art übergeordnetes Weltgerechtigkeitsgremium, dessen Website hier zu finden ist.
Die hier eingerückten Fragen und Antworten (oben) sind aus dem Beschwerdevorbringen des Berichterstatters auf der vorstehend genannten und verlinkten Website. Kurze Zeit, nachdem von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde (etwa gegen 20:45 Uhr) funktioniert nun Facebook wieder, ohne dass jedoch irgendeine Updatenachricht eingetroffen ist, die dieses updatet. Still ruht der See.
[…] Facebook: Warum Facebook Inhalte entfernt […]