Mi. Apr 24th, 2024

der Kritiker: MRR in jungen Jahren!

Johann Weiß ist Gitarrist und spielt in der Begleitband von Jan-Josef Liefers die Gitarre. So weit, so gut.

Jan-Josef Liefers ist allgemein bekannt als Schauspieler. Er singt auch gern. Vielleicht sogar auch und vor allem aus Überzeugung. So richtig nötig hat er das ja eigentlich nicht. Liefers gehört zu den gut gebuchten Schauspielern „in diesem unseren Lande“.  Äußerst beeindruckend allerdings, was Jan-Josef Liefers als „Erinnerungen meiner Kindheit“ im Konzertauftritt und heiterem Erzählabend auf die Bühne brachte. Der RBB strahlte dieses abendfüllende Konzert via Strahlemann-TV aus und irgendjemand stellte das Konzert ins Netz, genauer zu youtube.

Youtube-Meldung zum Urheberrechtsanspruch
Youtube-Meldung zum Urheberrechtsanspruch

(Externer Player: „Als ich wie ein Vogel war“ – Jan-Josef Liefers & Oblivion)
Link zu externem Player im myspace-Profil

Die Diskussion um Urheberrechte, Youtube und Konsorten ist momentan aufgeladen, zu aufgeladen, um noch sachlich, ernsthaft und mit der Zielsetzung geführt zu werden, die Interessen der widerstreitenden Parteien angemessen gegeneinander auszugleichen. Musiker werben für ihre Urheberrechte, Musikhörer möchten Musik konsumieren.

Ja, dieses Konzert von Jan-Josef Liefers und seiner Begleitband Oblivion gehörte seit dem zu den sehr, sehr vielbesuchten Konzerten, die Menschen bei Youtube gern besuchen, wenn sie bislang keine Chance hatten, so ein Konzert mal persönlich anzusehen.

Jan-Josef Liefers hat dann während dieses Konzertabends im Grunde genommen gar nichts Eigenes gespielt. Das ganze Programm setzt sich zusammen aus alten Rockklassikern der untergegangenen DDR. Eigen war dem Abend besonders

– es handelt sich um eine saugut eingespielte Band namens Oblivion, die mit Bravour auf „eigene Interpretation“ machte, das mal zu zeigen wirklich in erster Linie werblichen Charakter hat. Denn der überwiegenden Zahl aller „Normaldeutschen“ ist dieses musikalische Wirken von Jan-Josef Liefers gar nicht hinreichend bekannt.

– Witzig konnotiert und pointiert durchs Programm geführt, Herr Liefers. Wir hören Genossen Honnecker und Walter Ulbricht redet vom Einspieler noch „so oan Schmarrn“. Ja, diejenigen unter uns, die sich als Ossis fühlen, konnten sich in Erinnerungen „suhln“…, alle anderen, als West- bzw. Restdeutschland erst recht. Ich selbst empfand, was ich sah, als Hoch-Amüsement. Sehr komisch.

Seit es das Internet gibt, ist die Tendenz der Musikhörer, gute Musik zu teilen, schon fast kriminell geworden. Haben nicht immer „verliebte Jungs“ ihrer Angebeteten wenigstens schon repräsentative Musikcassetten zusammengestellt, auf denen Stücke zu hören waren, mit deren Hilfe sich die Beschenkte kostenlos zu verlieben hatte und wehe, wenn nicht? Wie wäre es denn, wenn die beschenkte Öffentlichkeit sich in den Sänger, nicht Schauspieler Jan-Josef Liefers verliebte, weil er ein einfach großartiges Abendprogramm aufzuführen weiß?

Wir freuen uns daher über gute Besucherzahlen auf dem youtube-Video und erhoffen insgeheim den gesamtdeutschen Durchbruch von „Jan Josef Liefers & Oblivion“ und speziell dieser kultigen Abendveranstaltung. Ja, eventuell würde sich das unter einer Vielzahl von bundesdeutschen Zuschauern herumsprechen und dann würde „hüben wie drüben“ ein großes, wählerisches Zuschauerpublikum die Konzertkassen strömen und Liefers Veranstaltung persönlich besuchen.

In diesem „Zeitgeist“ schrieben wir dazu auch -sagen wir mal- erforderliche Randnotizen, sie sind unten verlinkt.

Jan-Josef Liefers spielt in den bundesdeutschen Tatorten einen so hammerhart schrägen „Münsteraner“, dass es einem schwindlig wird vom Zuschauen. Es ist vor diesem Hintergrund ja nicht einzusehen, warum dann die „Erinnerungen seiner Kindheit“ nur bzw. überwiegend in ostdeutschen Spielstätten mit Heimvorteil abgespult werden sollten? Wenig bis gar nicht einzusehen ist auch das Beharren des Bandgitarristen der „gesamtdeutschen Kultband“ Oblivion -verzeiht!- Johann Weiß auf leidigen Urheberrechten. Nein, die Urheberrechtsfrage bedarf auf youtube ganz sicher der baldigen Aufklärung und Lösung.

Denn erstens wurden in Gesamt- bzw. Bundesdeutschland von den Menschen schon Fernseh- und Rundfunkgebühren gezahlt. Das ausgestrahlte Konzert wurde also in Deutschland (via RBB) redlich bezahlt und vergütet. Es war öffentlich empfangbar. Zweitens kann derartiges heutzutage problemlos mitgeschnitten und damit in vergleichbarer Qualität reproduziert werden.

Drittens hat Sven Regener (Element of Crime) recht, indem er die Urheberrechtsfrage sehr treffend einordnet und eine Website, die sich eigene Gedanken zur Berliner Musikszene macht, wird hier nichts dagegen sagen. Richtig ist, dass Urheberrechte vom Grundsatz her (selbstverständlich) richtig sind und Musikern zugutekommen müssen, die davon leben.

Im vorliegenden Fall würde es aber nach hiesiger Auffassung abzuwägen sein:

Der Gitarrist Johann Weiß hat sicherlich nicht -in erster Linie- eigene Urheberrechte, deren Verletzung er geltend machen kann, wenn er als Begleitmusiker von Jan-Josef Liefers einen ganzen Abend „Ostcovers“ zum Besten gibt. Was die Wiedergabe solcher Konzertmitschnitte angeht, so sollte doch abgewogen werden zwischen derartigen Rechten einerseits und dem Interesse der Öffentlichkeit andererseits, zu erfahren, es gibt ganz Großartiges dieser Art, man muss es nur mal besuchen wollen.

Diesem Ansinnen folgt eine irgendwie auch guerillahafte Berichterstattung dieser Website, wenn sie Positionen vertritt wie „Rettet die Livemusik“. Diese Berichterstattung erfolgt unentgeltlich, für die Leser kostenlos und verfolgt keinerlei kommerzielle Ansätze. Insofern stellt sich tatsächlich die Frage, ob es nicht höherwertig ist, von der Interessenabwägung her, wenn über solche Abende berichtet werden darf, zumal die kaufmännische „Erstverwertung“ der Lizenzen ja ganz offensichtlich schon abgeschlossen ist und sogar monetäre Vergütungsansprüche auslöste.

Ach herrje, jammer, seufz und schneuz: Diese Frage wird wohl so richtig gerecht von niemandem mehr beantwortet werden können.

Schade ist es trotzdem.

(EP)

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